AGB ́s Hyeonsil Martial Arts FIT - Die Bruderschulen

🥋 Hyeonsil Martial Arts FIT – Schulordnung & AGBs
Stand: Julii 2026
Diese Bedingungen sind integraler Bestandteil der Beitrittserklärung und des Unterrichtsvertrags zwischen der Schule und dem Mitglied bzw. dessen gesetzlichen Vertretern.
I. Schulregeln, Hausordnung & Sanktionen
1. Disziplin und Verhalten im Training
Jeder Teilnehmer unterliegt der geltenden Hausordnung und hat den Anweisungen des Schulpersonals (Lehrmeister, Schulleitung und Hyeonsil-Team) uneingeschränkt Folge zu leisten.
2. Unterrichtszeiten
Die Unterrichtszeiten richten sich nach dem jeweils aktuellen Trainingsplan, welcher über die Website, Aushänge in der Schule sowie in der Hyeonsil-App eingesehen werden kann.
3. Behördliches Führungszeugnis
Zur Gewährleistung der Sicherheit und des Schutzes aller Mitglieder, insbesondere der Kinder und Jugendlichen, kann die Schulleitung bei begründetem Anlass oder im Rahmen von erweiterten Ausbildungsstufen die Vorlage eines behördlichen Führungszeugnisses verlangen.
4. Bekleidung und Markenschutz
Das Training darf ausschließlich in der offiziellen Ausrüstung mit dem originalen Hyeonsil-Branding absolviert und gestattet werden. Der Name „Hyeonsil“ ist europaweit als Marke geschützt. Die unautorisierte gewerbliche Vervielfältigung oder derEigendruck des Logos über Drittfirmen ohne schriftliche Genehmigung der Schulleitung ist untersagt und wird markenrechtlich verfolgt.
5. Verstöße gegen die Regeln und Ausschlussverfahren
Folgende Verhaltensweisen sind strikt untersagt und können Sanktionen nach sich ziehen:
- Massives oder dauerhaftes Stören des
- Nichtbeachtung oder Verweigerung der Anweisungen des Lehrmeisters oder des Hyeonsil-
- Körperliche Angriffe (Schlagen, Treten außerhalb des kontrollierten Trainings) oder Verletzung anderer Mitschüler.
- Nichtrespektierung der allgemeinen Anstandsregeln sowie respektloses
- Missbräuchliche Anwendung der erlernten Techniken außerhalb der
Ausschlussstufen bei Kindern/Jugendlichen:
- Verstoß: Schriftliche oder mündliche Benachrichtigung der Eltern/Erziehungsberechtigten für ein verpflichtendes persönliches Gespräch mit der Schulleitung.
- Verstoß: Schriftliche Abmahnung mit der Aufforderung, das Fehlverhalten intern zu klären und einzustellen.
- Verstoß: Ausspruch des Ausschlusses aus dem Unterricht durch die Schulleitung.
Wichtig bei vertragswidrigem Verhalten: Wird der Ausschluss durch ein schuldhaftes Fehlverhalten des Mitglieds verursacht,behält sich die Schule Schadensersatzansprüche nach den gesetzlichen Bestimmungen vor. Bereits gezahlte Monatsbeiträge werden für den laufenden Monat nicht erstattet.
II. Haftung, Verletzungen & Sachbeschädigung
6. Haftung für Wertgegenstände
Für mitgebrachte Kleidung, Wertgegenstände und Geld wird seitens der Schule keine Haftung übernommen. Den Mitgliedern wird dringend empfohlen, Wertsachen nicht in den Umkleideräumen zu belassen.
7. Sachbeschädigung
Verschuldete Sachbeschädigungen in den Übungshallen, Umkleideräumen, Sanitäranlagen oder an sonstigen Gebäudeteilenwerden auf Kosten des Verursachers bzw. bei Minderjährigen im Rahmen der gesetzlichen Haftung auf Kosten der Erziehungsberechtigten behoben.
8. Wettkampf-Haftung und Sportgesundheit
Bei der Teilnahme an Turnieren oder Wettkämpfen aller Art im Taekwondo & Kickboxen übernimmt Hyeonsil keine Haftung für verletzungstypische körperliche Schäden, sofern kein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten der Schulleitung vorliegt. ImBereich der Kontaktkämpfe muss die sportliche Tauglichkeit einmal jährlich durch ein ärztliches Attest nachgewiesen und im Hyeonsil-Pass dokumentiert werden.
9. Beitrags-Stilllegung (Pausierung) bei Verletzungen
Sportliche Verletzungen außerhalb der Hyeonsil-Schulen sowie Privatverletzungen können auf Antrag zu einer temporärenStilllegung der Beiträge führen. Die Verletzung ist durch ein ärztliches Attest zu belegen (im Bedarfsfall behält sich die Schule dasRecht auf ein Gegengutachten vor). Eine Pausierung ist für maximal 2 Monate möglich. Die Zeit der Stilllegung wird beitragsfrei gestellt, die reguläre Vertragslaufzeit verlängert sich jedoch um den Zeitraum der Pause (die Monate werden hinten angehängt).
III. Vertragslaufzeiten, Beiträge & Kündigung
10. Vertragslaufzeiten und Kündigungsregelungen
| Phase |
Regelung |
Frist & Tarif |
| Mindestlaufzeit |
Die vertraglich vereinbarte Mindestlaufzeit beträgt wahlweise [12 / 24 Monate]. Während dieser Zeit gilt der rabattierte Langzeit-Bonus-Tarif. |
Gilt fest für die gewählte Erstlaufzeit. |
| Kündigung der Erstlaufzeit |
Möchte das Mitglied den Vertrag zum Ende der Mindestlaufzeit beenden, muss die Kündigung spätestens 1 Monat vor Ablauf vorliegen. |
1 Monat zum Ende der Erstlaufzeit (schriftlich/E-Mail). |
| Automatische Verlängerung |
Wird der Vertrag nicht rechtzeitig gekündigt, verlängert sich das Vertragsverhältnis automatisch auf unbestimmte Zeit. |
Flexibel monatlich kündbar. |
| Tarifanpassung in der Verlängerung |
Mit Beginn der unbefristeten Verlängerungsphase entfällt der Langzeit-Bonus. Der Beitrag passt sich auf den flexiblen Tarif an. |
Ausgewählter Tarif + 29,00 € proMonat. |
| Kündigung in der Verlängerung |
Der auf unbestimmte Zeit fortgeführte Vertrag kann jederzeit flexibel beendet werden. |
Frist von 4 Wochen zum Monatsende. |
Kündigungswege: Eine Kündigung kann in Textform per E-Mail an info@hyeonsil.de, postalisch an die Geschäftsstelle oderdigital über den auf Anfrage bereitgestellten persönlichen Kündigungslink erfolgen. Der Eingang wird schriftlich bestätigt.
11. Beitragspflicht, Ferien & Ausfälle
Die Abrechnung der Mitgliedsbeiträge basiert auf einem festen Wochentarif. Zur Ermittlung des gleichbleibenden monatlichen Lastschriftbetrags wird der vereinbarte Wochentarif pauschal mit dem monatlichen Durchschnittsfaktor von 4,33 multipliziert. Die Beiträge sind fortlaufend und somit auch während der regulären Ferienzeiten der Schule oder bei kurzfristiger, unverschuldeter Abwesenheit des Lehrers zu entrichten. Die Schule bemüht sich stets, Unterrichtsausfälle zu vermeiden. Bei Vorliegen nachweisbarer höherer Gewalt, behördlichen Schließungsanordnungen oder extremen Wetterumständen bemüht sich die Schule um die Bereitstellung adäquater Ersatzangebote (z.B. Online-Unterricht via Livestream oder Mediathek/Video-on-Demand) oder Nachholtermine.
12. Zahlungsverzug und offene Beiträge
Sollte das Mitglied mit mehr als 3 Monatsbeiträgen in Verzug geraten, ist die Schulleitung berechtigt, die laufenden Beiträge für die restliche Mindestlaufzeit als Schadensersatz geltend zu machen. Das Mitglied wird bis zur vollständigen Begleichung aller offenen Posten (inklusive anfallender Mahngebühren) vom Unterricht ausgeschlossen.
13. Vertrags- und Tarifänderungen
Änderungen der Vertragslaufzeit (z. B. Wechsel in eine kürzere Laufzeit) sind erst nach Ablauf der gewählten Mindestlaufzeitmöglich. Der monatliche Tarif (z. B. Erhöhung der wöchentlichen Einheiten) kann nach Absprache angepasst werden. Füradministrative Tarifanpassungen und Vertragsänderungen wird eine Bearbeitungsgebühr von 35,- € berechnet.
IV. Kosten, Ausrüstung & Förderprogramme
14. Einmalkosten bei Anmeldung
Bei Abschluss des Vertrages werden folgende einmalige Gebühren und Kosten mit dem ersten Beitrag fällig:
- Hyeonsil-Ausweis (Pass): 20,- € (Bei der Erstanmeldung gratis)
- Aufnahmegebühr (1 Person): 69,- €
- Aufnahmegebühr (Familie - 2 Personen): 99,- €
- Hyeonsil-Bekleidung: 65,- € (Beinhaltet 1x Trainingshose und 2x T-Shirts)
- Hyeonsil Taekwondo-Anzug (Dobok): Je nach gewählter Ausführung (Basic, Standard Baumwolle, KWON, Phoenix Takashi oder Meisteranzug) zwischen 80,- € und 125,- €.
- Hyeonsil Kampfausrüstung: Komplettset (bestehend aus Boxhandschuhen, Pointer Handschuhen/Schuhen, Schienbein-Spannschoner, Mundschutz, Tiefschutz, Kopfschutz, Körperschutz) je nach Disziplin zwischen 99,-
€ und 250,- €.
15. Gurtprüfungen und Ausweise
Pro Kalenderjahr finden maximal 3 Gurtprüfungen statt. Die Teilnahme ist freiwillig und an das Erreichen der sportlichen Reife gebunden. Es fallen folgende Prüfungsgebühren an:
Empfehlung für Kleinkinder und Kinder mit Konzentrationsschwierigkeiten sowie ADHS, ADS und schüchterne Kinder:
- Captain-Prüfung: 25,- € I Kup (Black Dobbok/ JACKE mit Weiß Gurt) 35,- € I Weiss-Gelb Klett 25,- € I Weiss-Grün Klett 25,- € I I Weiss-Blau Klett 25,- € I Weiss-Rot Klett 25,- € I Weiss-Schwarz Klett 25,- € I
Im regulär Bereich:
- Kup (inklusive erstem Anzug/Dobok): 89,- €
- bis 5. Kup: 69,- €
- bis 1. Kup: 89,- €
- Dan (Schwarzgurt): 250,- € | 2. Dan: 350,- € | 3. Dan: 400,- €
16. Familienrabatte und Tarifanpassungen bei Kindern
Werden Beiträge aufgrund familiärer Mitgliedschaften rabattiert, so entfällt dieser Rabatt mit Wirkung zum Austrittsdatum desrabattierenden Familienmitglieds. Der verbleibende Vertrag wird auf den regulären Einzeltarif laut Preistabelle umgestellt. Nach erfolgreicher Teilnahme im KIDS PROGRAMM und dem Wechsel in den regulären Jugend-/Erwachsenenunterricht (45–90 Minuten Einheiten) wird der Beitrag automatisch an die neue Trainingsintensität angepasst.
17. Hyeonsil-Förderprogramm
Für Kinder, die nach längerer Teilnahme Schwierigkeiten haben dem Unterricht zu folgen, oder deren Motivation schwankt, kanndas gezielte Hyeonsil-Förderprogramm (1–2x pro Woche) gebucht werden. Die Buchung und die damit verbundenen Extrakosten erfolgen ausschließlich nach persönlicher Absprache mit der Schulleitung.
V. Datenschutz, Foto- und Videorechte (DSGVO)
18. Werbemaßnahmen bei Veranstaltungen
Bei schulinternen Veranstaltungen (z.B. Vorführungen, Turniere, Prüfungen) können Foto- und Videoaufnahmen für Zwecke des Marketings und der Öffentlichkeitsarbeit erstellt werden. Die Einwilligung hierzu ist freiwillig. Schüler, die nicht abgelichtet werdenmöchten, können den Aufnahmebereich meiden bzw. das Team vorab informieren. Für Aufnahmen rein aus der Hinteransicht ist im Regelfall keine explizite Einwilligung erforderlich. Über geplante Aufnahmen wird rechtzeitig per Aushang, WhatsApp-Community oder Homepage informiert.
19. Fotos und Videos im regulären Unterricht
Zur Präsentation der Schule in sozialen Medien werden gelegentlich kurze Einblicke aus dem Unterricht aufgenommen. SolltenMitglieder oder deren Erziehungsberechtigte eine Veröffentlichung absolut nicht wünschen, ist dies der Schulleitung unverzüglich mitzuteilen, damit das Mitglied bei den Aufnahmen zuverlässig ausgespart werden kann.
20. Verarbeitung personenbezogener Daten
Alle personenbezogenen Daten werden streng nach den Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verarbeitet. DerWiderruf einer erteilten datenschutzrechtlichen Einwilligung ist jederzeit formfrei (z. B. per E-Mail an info@hyeonsil.de) mit Wirkung für die Zukunft möglich.
VI. Das optionale Ausbildungsprogramm („Jahres-Marke“)
Über den regulären Basisunterricht hinaus bietet die Schule ein erweitertes Ausbildungsprogramm (Lehrgänge, Sichtungen, Turniere, Spezialkurse) an. Die Teilnahme ist optional und kann im Hauptvertrag (Punkt 6) über die sogenannte „Jahres-Marke“ flexibel gebucht werden. Die Kosten, Rabattregelungen, Laufzeiten und Kündigungsfristen für dieses Zusatzpaket bestimmen sich nach den im Vertrag getroffenen Vereinbarungen. Bei Nichtteilnahme an einzelnen Veranstaltungen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
VII. Abschlussbestätigung & Unterschrift
Mit der Unterschrift erkennt der Vertragsnehmer die vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Punkte 1 bis 20) sowie die getroffene Wahl zur Jahres-Marke verbindlich an.
Bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren haften die gesetzlichen Vertreter gesamtschuldnerisch für die ordnungsgemäße Zahlung der Mitgliedsbeiträge. Der unterzeichnende Elternteil bestätigt, die Anmeldung in ausdrücklicher Absprache und im Einvernehmen mit dem weiteren Erziehungsberechtigten vorzunehmen.
"Nun ist das Bürokratische erledigt." Jetzt kann's losgehen...
Wir wünschen viel Spaß und Erfolg in der Ausbildung!
Die Brüder, Großmeister Mario Braun & Großmeister Juliano Zylawyj
Hyeonsil Master Instructor